Hallo VG Media
Hallo Christoph Keese
man gewinnt den Eindruck, dass hier nicht ein Marktproblem gelöst wird, sondern ein grundlegendes Missverständnis darüber vorliegt, wie das Internet funktioniert.
Reichweite ist kein Schaden
Google zeigt keine vollständigen Artikel, sondern kurze Ausschnitte – mit einem klaren Ziel: Nutzer auf die Seiten der Verlage zu führen.
Das ist kein Ersatz für Inhalte, sondern ein Zubringer von Lesern.
Wer darin ein Problem sieht, stellt indirekt die eigene Reichweite infrage.
Kontrolle besteht längst
Wenn Inhalte nicht erscheinen sollen, gibt es seit Jahren funktionierende technische Mittel:
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robots.txt
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Meta-Tags wie noindex oder nosnippet
Die Frage ist also nicht, ob man kontrollieren kann – sondern warum man es nicht konsequent tut.
Der Widerspruch im Ansatz
Einerseits wird Sichtbarkeit gewünscht.
Andererseits soll genau diese Sichtbarkeit kostenpflichtig werden.
Das läuft auf ein paradoxes Modell hinaus:
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weniger Auffindbarkeit
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weniger Besucher
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weniger Erlös
Ein Mechanismus, der sich selbst schwächt.
Der falsche Hebel
Das Leistungsschutzrecht versucht, Wert dort abzuschöpfen, wo bereits ein Nutzen entsteht: bei der Vermittlung von Lesern.
Das ist in etwa so, als würde ein Verlag vom Kiosk verlangen, für das Auslegen der eigenen Zeitung zu bezahlen – obwohl dieser Kunden bringt.
Was stattdessen fehlt
Die eigentliche Baustelle liegt nicht bei Suchmaschinen, sondern bei den Geschäftsmodellen:
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einfache Bezahlsysteme fehlen
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fragmentierte Paywalls schrecken Nutzer ab
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der Zugang zu Inhalten ist unnötig kompliziert
Hier wäre Innovation gefragt – nicht Regulierung.
Der Vergleich mit dem Kiosk drängt sich auf:
Ein Kiosk bezahlt nicht dafür, Zeitschriften auszulegen – im Gegenteil, er erhält eine Provision für den Verkauf.
Suchmaschinen erfüllen eine ähnliche Funktion:
Sie vermitteln Leser auf die Angebote der Verlage – ohne dafür eine Gegenleistung zu verlangen.
Warum sollte genau dieser Mechanismus plötzlich kostenpflichtig werden?
Und warum gleichzeitig erwartet werden, dass Suchmaschinen die Inhalte weiterhin listen?
Der Ansatz wirkt widersprüchlich:
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Reichweite soll erhalten bleiben
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gleichzeitig soll sie monetarisiert werden
Dabei wird erheblicher Aufwand in juristische Durchsetzung investiert, statt in die Entwicklung tragfähiger digitaler Strategien.
Gerade vor diesem Hintergrund erscheint das Engagement von Christoph Keese für das Leistungsschutzrecht zumindest erklärungsbedürftig – insbesondere wenn parallel eigene Aggregations- oder Plattformideen im Raum stehen.
Fazit
Das Leistungsschutzrecht wirkt weniger wie eine Lösung, sondern eher wie ein Versuch, ein ungelöstes Problem umzuleiten.
Die entscheidende Frage bleibt:
Wie wird Journalismus im digitalen Raum finanziert, ohne die eigene Sichtbarkeit zu beschädigen?
Solange darauf keine überzeugende Antwort vorliegt, bleibt jede regulatorische Maßnahme ein Risiko – insbesondere für die Verlage selbst.
Quellen und weiterführende Artikel:
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-09/leistungsschutzrecht-telekom-1und1-reagieren
http://www.zeit.de/digital/internet/2014-10/leistungsschutzrecht-google-kuerzt-snippets-vg-media
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/19058/leistungsschutzrecht-wirkt-mehrere-suchmaschinen-zeigen-verlagsseiten-nicht-mehr-an/
http://www.wsj.de/nachrichten/SB10001424052702303800604580074833020489738